nDSG-Verpflichtung

Zuletzt aktualisiert : 14. April 2026.

1. Kontext — das revidierte DSG 2023

Das revidierte schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es ersetzt das DSG von 1992 und stärkt die Rechte der betroffenen Personen sowie die Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter. ark.stock wurde so konzipiert, dass es diesen Rechtsrahmen einhält, parallel zur Einhaltung der DSGVO für europäische Kunden.

2. Warum ark.stock „nDSG-first" konzipiert ist

  • 100% Hosting in der Schweiz der Anwendungsdaten bei Infomaniak Network SA in Genf.
  • Isolation pro Instanz: jeder Kunde erhält einen dedizierten Container und eine isolierte Datenbank. Keine Kundendaten werden zwischen Instanzen geteilt.
  • Verschlüsselung ruhender Credentials, Tokens und sensibler Dokumente in AES-256-GCM.
  • Keine Anwendungsübermittlung ausserhalb der Schweiz für Buchhaltungs- und Treuhanddaten; nur die Zahlungsströme (Stripe, EU) und CDN/DNS (Cloudflare, US, unter SCC und Angemessenheit) bedingen eine Übermittlung.
  • Cookieloses Analytics (selbst gehostetes Umami), keine kommerziellen Drittanbieter-Tracker.
  • Optionale und kontrollierte KI: KI-Anbieter werden nur bei Aktivierung durch den Kunden eingesetzt, unter Verträgen, die das Training ihrer Modelle auf Kundendaten untersagen.

3. nDSG-Pflichten und unsere Antwort

nDSG-ArtikelPflichtark.stock-Antwort
Art. 5Begriffe (Daten, Bearbeitung, Profiling)Terminologie in allen Rechtstexten konsequent verwendet
Art. 6Grundsätze: Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit, Zweckbindung, Richtigkeit, begrenzte AufbewahrungZwecke und Fristen in der Datenschutzerklärung dargelegt
Art. 8DatensicherheitDokumentierte technische und organisatorische Massnahmen; periodische Überprüfung
Art. 9Bearbeitung durch einen AuftragsverarbeiterRahmenklauseln in den AGB; öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter
Art. 12Verzeichnis der BearbeitungstätigkeitenInternes Verzeichnis, nicht publiziert, auf Verlangen des EDÖB verfügbar
Art. 16-17Grenzüberschreitende BekanntgabeAnwendungsdaten in der Schweiz; Stripe (EU) und Cloudflare (US, SCC + Angemessenheit) für die jeweiligen Zwecke
Art. 19-21Informationspflicht, automatisierte EntscheidungenIn der Datenschutzerklärung behandelt; keine automatisierten Einzelentscheidungen mit Rechtswirkung
Art. 22Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)Für KI- und Buchhaltungsbearbeitungen durchgeführt, auf begründeten Antrag verfügbar
Art. 24Meldung von Verletzungen der DatensicherheitDokumentiertes Verfahren, Meldung an den EDÖB innerhalb von 72 Stunden
Art. 25AuskunftsrechtAntwort innerhalb von 30 Tagen an privacy@ark.swiss
Art. 28Recht auf DatenherausgabeJSON/CSV-Export und nativer Crésus-Export (Compta) verfügbar
Art. 30Persönlichkeitsverletzende Bearbeitungen, WiderspruchsrechtDurch die Datenschutz-Kontaktstelle bearbeitet
Art. 32Recht auf Berichtigung und LöschungAntwort innerhalb von 30 Tagen, unter Vorbehalt der 10-jährigen Buchhaltungspflichten
Art. 49Beschwerde an den EDÖBKontaktdaten in der Datenschutzerklärung angegeben

4. Technische und organisatorische Massnahmen (Überblick)

  • Übertragung: TLS 1.2 Minimum, HSTS, strenge CSP-Header.
  • Ruhend: AES-256-GCM für Secrets und Tokens; verschlüsselte Datenträger auf Infrastrukturebene.
  • Zugriff: obligatorische MFA für Administratoren; vollständige Protokollierung; vierteljährliche Rechteüberprüfung.
  • Resilienz: tägliche verschlüsselte Backups, monatlich getestet.
  • Organisation: interne Schulung, Vertraulichkeitsverpflichtungen für alle Personen mit Zugriff auf Produktionssysteme.

5. Querverweise

6. Datenschutz-Kontakt

privacy@ark.swiss

Bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist die französische Fassung massgebend.